Im Rahmen des Gemeindeleitbildgesetzes und der Fusionsverordnung von 2017 führten die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Ostseebad Nienhagen und Elmenhorst/Lichtenhagen aus dem Amt Warnow-West Fusionsgespräche.
„2019: Fusionsbestrebungen im Amtsbereich“ weiterlesenKategorie: Verwaltung
2018: Bericht des Amtswehrführers
Der Amtswehrführer, Herr Lange, sprach auf der Amtsausschusssitzung am 3. Dezember 2018 an, dass er, auf der letzten Tagung der Wehrführer, beauftragt wurde, Probleme mit dem Amt vorzutragen. Er wies darauf hin, dass die Arbeit der Wehrführer ehrenamtlich ist. Bereits im Juni 2018 wurde die Amtsvorsteherin, Frau Kalweit, zu einer Tagung der Wehrführer eingeladen, wo Probleme mit dem Amt besprochen wurden.
„2018: Bericht des Amtswehrführers“ weiterlesen2018: Widerspruch der Amtsgemeinden gegen die Kreisumlage
Die Kreisumlagen, die alle Gemeinden zu zahlen haben, stieg regelmäßig und exorbitant. Das war systemimmanent. 2018 wurden die Kommunen erstmalig im Verfahren zur Festlegung der Kreisumlage angehört. Nicht etwa weil die Kreisverwaltungen plötzlich die Demokratie für sich entdeckt hatten. Sie wurden per Gerichtsentscheid dazu verdonnert. Entsprechend halbherzig sah das Interessenabwägungsverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage aus.
Daher beschloss der Amtsausschuss am 17. September 2018: Die neun amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land legen Widerspruch gegen den Haushalt 2019/2020 des Landkreises Rostock ein.
„2018: Widerspruch der Amtsgemeinden gegen die Kreisumlage“ weiterlesen2018: Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau im Landkreis
Am 17. September 2018 fand eine Beratung beim Landkreis Rostock statt. Thema war die Organisation des Breitbandausbaus im gesamten Kreisgebiet. Gehofft wurde, dass auf der Veranstaltung Informationen gegeben werden. Dies war nicht der Fall.
„2018: Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau im Landkreis“ weiterlesen2017: Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung
Der Amtsausschuss beschloss am 1. Juni 2017, den Auftrag für die Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung (ORGA) der Berliner Firma OMP Organisations- und Managementberatung GmbH zu erteilen.
„2017: Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung“ weiterlesen2017: Infos zum Gemeindeleitbildgesetz
Am 24. Mai 2017, im Rahmen einer ordentlichen Amtsausschusssitzung, wurde Herr Weber von der Koordinierungsstelle des Landkreises Rostock eingeladen. Er sollte das Gemeindeleitbildgesetz und die Fusionsverordnung erläutern. Dies wurde zu einer Informationsveranstaltung, weil der Amtsausschuss nicht beschlussfähig war. Es waren lediglich sieben von vierzehn Mitgliedern anwesend, drei fehlten unentschuldigt.
„2017: Infos zum Gemeindeleitbildgesetz“ weiterlesen2017: Zum Glasfaserausbau im Amtsbereich
Zur Amtsausschusssitzung am 13. März 2017 wurden Vertreter der Deutschen Glasfaser (DGF) eingeladen, um zum aktuellen Stand des Glasfasernetzausbaus zuinformieren. Herr Pütz von der DGF erläuterte sehr ausführlich, wie der weitere Ausbau des Glasfasernetzes im Amtsbereich erfolgen sollte.
„2017: Zum Glasfaserausbau im Amtsbereich“ weiterlesen2017: Start einer Feuerwehrbedarfsplanung in Mecklenburg
Am 23. Februar 2017 fand die Auftaktveranstaltung für die Feuerwehrbe-darfsplanung im Amtsbereich statt. Diese, an sich vernünftige, zentrale Erfassung zum Bedarf der Feuerwehren, geriet im Laufe der Jahre zu einem bürokratischen Monster. Dieses verschlang nicht nur viel Geld der Kommunen, es blockierte auch viele Investitionsvorhaben für die Feuerwehren, weil sich die Fertigstellung der Planung über Jahre hinzog.
„2017: Start einer Feuerwehrbedarfsplanung in Mecklenburg“ weiterlesen2015: Einführung eines elektronischen Rechnungsdurchlaufes
Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und unter Berücksichtigung der E-Gouvernement-Richtlinie MV vom 13. Juli 2014 wurde das Moduls CIP-Archiv zu dem verwendeten Haushaltsprogramms CIP-Kommunal beschafft und eingeführt
„2015: Einführung eines elektronischen Rechnungsdurchlaufes“ weiterlesen2014: Bad Doberan warb um Fusionen
Im Sommer 2014 ging im Amt ein Schreiben von der Stadtverwaltung Bad Doberan zu Gemeindefusionen ein. Dort wurde am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, mit den amtsangehörigen Gemeinden Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen und Wittenbeck Gespräche zu führen. In den Gemeindevertretungen wurde dazu Stellung genommen. Das Ansinnen wurde, auch mit Blick auf die parlamentarischen Probleme der Stadt, abgelehnt. Es gab die Empfehlung: Die Stadt könnte auch amtsangehörig werden.
2013: Einführung des digitalen Sitzungsdienstes
Mit Beginn des Jahres 2014 wurde die Möglichkeit eines digitalen Sitzungsdienstes im Amtsbereich geschaffen. Dazu wurde das Modul Session-Net, eine Erweiterung der vorhandenen Software Session angeschafft.
„2013: Einführung des digitalen Sitzungsdienstes“ weiterlesen2013: Schaffung einer Stelle für mobile Jugendarbeit
Der Amtsausschuss beschloss am 14. Oktober 2013, die Kofinanzierung an den Personal- und Sachkosten für eine mobile Jugendsozialarbeit im Amtsbereich für 2014 bis 2017 in den Amtshaushalt einzustellen.
„2013: Schaffung einer Stelle für mobile Jugendarbeit“ weiterlesen2013: Vertrag über Förderung von Kita-Plätzen
Der Amtsausschuss beschloss, am 4. März 2013, mit dem Landkreis Rostock einen Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kindertagesförderung“ abzuschließen.
Auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetztes (KiföG M-V) und der Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des KiföG M-V hatten Personensorgeberechtigte einen individuell unterschiedlichen Anspruch auf Förderung und Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen. Erst nach Prüfung und Bewilligung dieses individuellen Bedarfs haben die Personensorgeberechtigten dann auch einen Rechtsanspruch auf die finanziellen Zuschüsse des Landes, des Landkreises und der Wohnsitzgemeinde. Bis dahin war die Verwaltungspraxis im Landkreis Rostock unterschiedlich geregelt. Im Gebiet des ehemaligen Landkreises Bad Doberan erfolgte die Bewilligung durch die zuständigen Amts-, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, im Gebiet des ehemaligen Landkreises Güstrow durch das Jugendamt der Kreisverwaltung. Um Doppelzuständigkeiten abzubauen und im Interesse einer bürgerorientierten Aufgabenwahrnehmung hat der Landkreis Rostock nunmehr den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages angeboten. Dieser soll zunächst eine Laufzeit bis 31. Dezember 2015 haben, eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist vorgesehen.
2012: Eine aktualisierte Gebührenordnung trat in Kraft
Der Amtsausschuss beschloss die Verwaltungsgebührensatzung vom 1. Januar 2008 durch eine Aktuelle zu ersetzen, die an die tatsächlichen Kosten angepasst wurde. Ziel war es, jedem der von einer Verwaltungsleistung einen Vorteil hat, auch an die Kosten zu beteiligen.
Die Berechnung des Stundensatzes für die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage der damaligen Personal-, Sach- und Gebäudekosten. Hieraus ist auf Basis der durchschnittlichen Arbeitszeiten die jeweilige Verwaltungsgebühr ermittelt worden.
Bei den Gebührenarten handelt es sich um Zeitgebühren (konkrete Höhe bemisst sich nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit) und Rahmengebühren. Hierbei sind die kalkulierten Verwaltungskosten des geringsten Verwaltungsaufwandes als Untergrenze festgelegt worden. Mit der Festlegung der Obergrenze sollen eine mögliche erhöhte Bearbeitungszeit sowie das wirtschaftliche bzw. sonstige Interesse des Antragstellers an der Leistung abgedeckt werden.
2012: Fusionspläne im Amtsbereich
Auf der Amtsausschusssitzung am 13. Februar 2012 wurde angesprochen, dass die Gemeinde Elmenhorst die Absicht hat, in das Amt Bad Doberan-Land zu wechseln. Herr Theis sagte, dass es schon einmal ein Gespräch zu dieser Problematik gegeben hatte. Die Gemeinde muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Danach können sich die beiden Amtsausschüsse offiziell mit diesem Thema befassen. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Innenministerium.
2011: Abschluss einer überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2002 bis 2009
Von Januar bis November 2010 erfolgte durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Landkreises Bad Doberan die überörtliche Prüfung des Amtes und der neun amtsangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2002 bis 2009. Die Prüfung umfasste die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung, die Kassenprüfung und die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Für den Bereich Stellenplan wurde hierbei das Jahr 2010 zugrunde gelegt.
Es gab folgende wesentliche Prüfungsfeststellungen:
2011: Wahl einer kommunalen Wahlleitung
Der Amtsausschuss beschloss am 18. Juli 2011, Herrn Michael Theis zum Gemeindewahlleiter und Herrn Uwe Ziesig zu seinem Stellvertreter zu wählen.
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land Mecklenburg-Vorpommern hatte erhebliche Änderungen wahlrechtlicher Regelungen zur Folge. Insbesondere wurden das bisher getrennte Landes- und Kommunalwahlrecht in einem Gesetz, dem Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V), zusammengefasst.
2010: Eine neue Geschäftsordnung wurde beschlossen.
Der Amtsausschuss beschloss am 29. November 2010 eine neue Geschäftsordnung. Die bis dahin gültige Geschäftsordnung war bereits 1994 in Kraft getreten. Unter Beachtung der jetzigen Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der aktuellen Rechtsprechung mussten die bisherigen Regelungen überarbeitet werden. Aufgrund des erheblichen Änderungsbedarfs war eine Neufassung der Geschäftsordnung erforderlich.
2010: Eine neue Hauptsatzung wurde beschlossen
Der Amtsausschuss hat am 29. November 2010 eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Abgelöst wurde die Fassung vom 7. Dezember 1999, wobei es zwischenzeitlich bereits mehrere Satzungsänderungen gegeben hat.
Die neue Hauptsatzung sollt durch entsprechende Festlegungen organisatorische Abläufe verbessern und rechtliche Vorgaben konkretisieren.
Für das Amt sind im vorliegenden Entwurf insbesondere die Regelungen zur Bildung von Ausschüssen (§ 3), zu den Entscheidungsbefugnissen des Amtsvorstehers (§ 4), den Entschädigungen (§ 8) sowie zu öffentlichen Bekanntmachungen (§ 9) überarbeitet worden. Aufgenommen im § 3 wurde die Bildung eines Schulausschusses für die Belange der Amtsschule in Rethwisch. Wegen dieser Änderungen und im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit ist die Hauptsatzung vollständig neu gefasst worden.
2010: Doppik-Einführung auf 2012 verschoben
Am 16. November 2009 hat der Amtsausschuss beschlossen, die Doppik zum 1. Januar 2011 einzuführen. Gleichzeitig wurde die Amtsverwaltung beauftragt, die im Rahmen der Vermögenserfassung und –bewertung ermittelten Daten nochmals einer Prüfung zu unterziehen. Hierbei wurde festgestellt, dass bei den etwa 200 Straßen die Verbindung zwischen Straßeneinlauf und der ZVK-Hauptleitung (Teil der Anlage und damit Eigentum der Gemeinden) sowie die sich in der Bewirtschaftung des Zweckverbandes befindlichen Regenrück-haltebecken nicht erfasst und damit nicht bewertet worden sind.
„2010: Doppik-Einführung auf 2012 verschoben“ weiterlesen2010: Reformierungsbestrebungen der Ämterstrukturen
Auf Bestreben der Landesregierung waren die Ämter angehalten, über ihre strukturelle Zukunft nachzudenken. Dazu gab es mehrere Sondierungsgespräche, in denen Varianten diskutiert wurden.
„2010: Reformierungsbestrebungen der Ämterstrukturen“ weiterlesen2009: Doppik-Einführung auf 2011 verschoben
Die amtsangehörigen Gemeinden hatten beschlossen, dass die Doppik ab 2010 eingeführt werden soll. Aus folgenden Gründen wurde die Einführung der Doppik verschoben:
„2009: Doppik-Einführung auf 2011 verschoben“ weiterlesen2009: Bildung eines Amtsbauhofes
Der Amtsausschuss beschloss die Bildung eines Amtsbauhofes zum 1. Januar 2009. Der Amtsbauhof wird als Regiebetrieb i.S. des § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV MV geführt. Die Gemeinden, die die Aufgabe übertragen, haben die zu den gemeindlichen Bauhöfen gehörenden Gebäude, Grundstücke und die Ausstattung dem Amt für die Dauer der Aufgabenübertragung zur kostenlosen Nutzung zu überlassen. Die Einstellung von Beschäftigten, die in der jeweiligen Gemeinde eingesetzt werden sollen und die Beschaffung von gemeindeübergreifender Sachausstattung bedürfen der vorherigen Zustimmung der beteiligten Gemeinden.
„2009: Bildung eines Amtsbauhofes“ weiterlesen2009: 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes
Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung erfolgten öffentliche Bekanntmachungen des Amtes im Bad Doberaner ANZEIGER. Ab 22. Oktober 2008 hat sich diese Wochenzeitung wieder in OSTSEE-ANZEIGER umbenannt, sodass sich eine Änderung des § 10 der Hauptsatzung erforderlich machte. Der Amtsausschuss beschloss die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Bad Doberan-Land.
2008: Berufung von Michael Theis zum Gemeindewahlleiter
Am 7. Juni 2009 fanden in MV Kommunalwahlen statt. Dazu war es erforderlich für unser Amt einen Gemeindewahlleiter zu berufen. Gemeindewahlbehörde ist für die amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 2 (8) Kommunalwahlgesetz MV (KGW MV) der Amtsvorsteher. Wenn der Amtsvorsteher nach § 18 (2) KGW MV gehindert ist, die Aufgabe wahrzunehmen, weil er selbst Wahlbewerber ist (§ 12 (1) Nr. 1 KGW MV), wählt der Amtsausschuss eine andere Person zum Wahlleiter. Da Herr Klaus-Peter Wiendieck für die Gemeindevertretung Admannshagen-Bargeshagen kandidierte, schlugt er Herrn Michael Theis für diese Aufgabe vor.Der Amtsausschuss folgte dem Vorschlag.
2008: Einführung der doppelten Buchführung
Der Amtsausschuss beschloss am 22. September 2008, das Verfahren zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) zu beginnen. Der Umstellungsprozess sollte zeitnah erfolgen und sowohl das Amt als auch die amtsangehörigen Gemeinden einschließen.
„2008: Einführung der doppelten Buchführung“ weiterlesen2008: Anschaffung neuer Dienstwagen
Im Mai 2008 wurden zwei neue Dienstfahrzeuge angeschafft. Es erfolgte eine Ausschreibung. Die beiden Fahrzeuge haben ca. 24.000 € gekostet.
2008: Eine neue Gebührensatzung trat in Kraft
Die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes von 2002 wurde notwendig,um die Kosten an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Ziel war es, dass jeder, der von einer Leistung einen Vorteil hat, über eine entsprechende Abgabe auch zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird.
2007: Vertrag zur Mitnutzung des Geo-Informations-System
Nach umfassender rechtlicher Prüfung sowie Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung bot der Zweckverband Kühlung seinen Verbandsmitgliedern ein zentral geführtes Geo-Informations-System (GIS) zur Nutzung an. Ziel war es durch bereits vorhandene Kartengrundlagen und Datenbankstrukturen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und damit der Kosten zu erreichen. Der Amtsausschuss beschloss am 11. Juni 2007, dem Zweckverband Kühlung die Aufgabe Erbringung von GIS-Leistungen zu übertragen und den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.
2007: Vertrag mit ZVK über GIS-Leistungen
Nach umfassender rechtlicher Prüfung sowie Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung bot der Zweckverband Kühlung
seinen Verbandsmitgliedern ein zentral geführtes Geo-Informations-System (GIS) zur Nutzung an. Ziel war, durch bereits vorhandene Kartengrundlagen und Datenbanken eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und damit eine Kostenreduzierung zu erreichen.
2006: Einstellung eines IT-Verantwortlichen
Renè Stieger hatte schon eine Berufsausbildung als IT-Systemelektroniker abgeschlossen bevor er eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten begann. Er war mit der Technik des Amtes vertraut. Der Amtsausschuss beschloss, die neu geschaffene Planstelle des IT-Organisators im Hauptamt (20 Wochenstunden) ab 25. August 2006, befristet für 1 Jahr, mit Renè Stieger zu besetzen. Nach Ablauf der Probezeit wurde das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetz.
2006: Beitritt zum Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGO-MV) wurde im März 2006 unter Federführung des Städte- und Gemeindetages
MV gegründet. Mitglieder können alle Kommunen mit eigener Verwaltung (u. a. Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte), der Kommunale Spitzenverband sowie Eigenbetriebe und Stadtwerke werden.
2005: Zur Einführung des e-Pass im Amt
Ab 1. November 2005 wurde der e-Pass, der elektronische Reisepass, bundesweit eingeführt, so auch im Amt Bad Doberan Land. Die OZ sprach dazu mit Sachbearbeiterin Sibylle Taugerbeck:
„2005: Zur Einführung des e-Pass im Amt“ weiterlesen2005: Modernisierung der EDV-Anlage
Im Amt wurde bis dato noch das Betriebssystem Windows-NT genutzt. Dieses wird von Microsoft nicht mehr gepflegt, sodass auftretende Probleme zunehmend nicht mehr gelöst werden konnten.
„2005: Modernisierung der EDV-Anlage“ weiterlesen2005: Stellungnahme zur geplanten Verwaltungsreform
Der Sonderausschuss Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform des Landtages hat dem Amt Bad Doberan-Land Gelegenheit gegeben, bis zum 16. September 2005 zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu nehmen. Folgende Stellungnahme wurde vom Amtsausschuss am 12. September 2005 beschlossen:
„2005: Stellungnahme zur geplanten Verwaltungsreform“ weiterlesen2005: Rechtsstreit mit ehemaligem LVB endet mit Vergleich
In den Verwaltungsstreitsachen Joachim Morawietz ./. Amtsvorsteher des Amtes Bad Doberan-Land fand am 29. Juni 2005 ein Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Schwerin statt. Auf Anraten des Gerichts einigten die Parteien sich dort auf einen Vergleich. Dieser wurde auf der Amtsausschussitzung am 12. September 2005 per Beschluss bestätigt.
2005: 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes
Es wurde eine formale Änderung der Hauptsatzung notwendig. Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung erfolgten öffentliche Bekanntmachungen des Amtes im OSTSEE ANZEIGER Bad Doberan. Diese Wochenzeitung ist am 4.Mai letztmalig erschienen. Mit Schreiben vom 20. Mai 2005 wurde uns durch die Verlagsleitung mitgeteilt, dass nun der Bad Doberaner ANZEIGER gestartet ist und alle Vereinbarungen und Konditionen bis zum Ende des Vereinbarungszeitraumes übernahm.
2005: Abwicklung von Wohngeldangelegenheiten
Zur Absicherung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz galt bis 30. Mai 2005 die Vereinbarung vom 1. November 1996 zwischen der Stadt Bad Doberan und dem Amt Bad Doberan-Land. In dieser Vereinbarung war festgelegt, dass das Amt Bad Doberan-Land auch für die Stadt Bad Doberan die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz übernimmt.
Um Rechtssicherheit zwischen beiden beteiligten Partnern herzustellen, wurde die Vereinbarung auf ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis umgestellt.
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan hat dem Vertrag in der Sitzung am 18.04.2005 einstimmig zugestimmt.
2004: Verlängerung der Planstelle „Archiv“
Der Amtsausschuss beschloß am 18. Oktober 2004, die 0,5 VbE-Stelle für das Archiv des Hauptamtes befristet bis zum 31. Dezember 2006 weiter zu besetzen.
Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 8. Dezember 2003 wurde erstmals und befristet bis zum 31. Dezember 2004 eine Planstelle (0,5 VbE) für das Archiv im Hauptamt geschaffen. Es war festzustellen, dass eine Aufarbeitung des vorliegenden Schriftgutes bis Ende 2004 keinesfalls erreicht werden kann. Nach einer ersten Sichtung und groben Zuordnung der Unterlagen waren ca. zehn Prozent des zu archivierenden Materials ordnungsgemäß in Schriftgutbehältern abgelegt und entsprechend datenmäßig erfasst. Es war somit absehbar, dass diese Planstelle bis zur vollständigen Archivierung des vorliegenden Schriftgutes weiter benötigt wurde.
2004: 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Folgende Änderung der Hauptsatzung wurde am 17. Mai 2004 im Amtsausschuss beschlossen:
„2004: 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung“ weiterlesen2004: Berufung eines Leitenden Verwaltungsbeamten (LVB)
Auf einer außerplanmäßigen Sitzung am 30. März 2004 wurde Herr Michael Theis aus Rostock zum LVB des Amtes berufen. Herr Theis gewann das, extern geführte, zweitägige Auswahlverfahren. Es lagen achtzig Bewerbungen für die Stelle vor.
2003: Kündigung der Leitenden Verwaltungsbeamtin
Aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen bat Frau Mersjann Anfang November 2003 darum, ihr Dienstverhältnis mit dem Amt zum 12. November 2003 zu beenden. In einer zum 5. November einberufenen Dringlichkeitssitzung entsprach der Amtsausschuss ihrem Wunsch.
Die Planstelle LVB sollte neu ausgeschrieben werden. Bis zu einer Lösung wurde Frau Rieck als kommissarische Leiterin des Amtes eingesetzt. Der Landrat wurde um Amtshilfe gebeten.
2002: Nachzahlung von Sozialbeiträgen für Ehrenamtler
Die LVA erhebt Sozialbeiträge u. a. für für die ehrenamtlichen Amtsvorsteher. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass das Amt mit 23.000 DM für Beiträge im Rückstand war. Nach rechtlicher Beratung wurde beschlossen, auf eine Klage wegen Aussichtslosigkeit zu verzichten und die ausstehende Summe zu bezahlen.
Es ist seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik üblich, dass der Staat bei der Entlohnung von Ehrenamtsbeamten zwar verschämt von Aufwandsentschädigungen spricht, diese aber steuerlich und sozialrechtlich wie Gehalt behandelt. Der Clou dabei: Verpflichtungen für Leistungen erwachsen den Sozialträgern aus diesen zusätzlichen Einzahlungen nicht.
2002: Erweiterung der EDV-Anlage
Mitte 2002 wurden ein Netzerkserver, vier PC und die Telefonanlage im Amt erneuert. Die Betreuung der EDV-Technik erfolgte vorwiegend sporadisch durch externe Techniker. Angestrebt wurde eine gemeinsame Lösung mit dem ZVK, die einen IT-Verantwortlichen eingestellt hatten. Der Internetzugang war lediglich über einen PC sichergestellt.
2001: Besetzung des Empfangsbereiches im Amt
Die Amtsvorsteherin stellte am 2. Juli 2001 die Einrichtung eines bürgerfreundlichen Empfangsbereiches zur Diskussion. Es zeichnete sich zwar eine Mehrheit für einen solchen ab, über das Wie gingen die Meinungen jedoch auseinander. Vereinbart wurde, dass zur nächsten Sitzung von der Verwaltung ein Konzept dafür, als Diskussionsgrundlage erstellt wird.
2001: Installation einer elektronischen Arbeitszeiterfassung
Nachdem ein entsprechender Vorschlag in den 1990-er Jahren noch keine Zustimmung fand, wurde im April 2001 die Anschaffung einer Arbeitszeiterfassungsanlage beschlossen:
„2001: Installation einer elektronischen Arbeitszeiterfassung“ weiterlesen2001: Frau Mersjann wurde zur LVB bestellt
Nach Suspendierung von Herrn Morawietz wurde die Stelle des Leitenden Verwaltungsbeamten (LVB) ausgeschrieben. Im Auswahlverfahren setzte sich Frau Mersjann durch. Nach Bestätigung durch den Amtsausschuss am 11. Januar 2001 wurde Sie durch die Amtsvorsteherin bestellt.
Bis zur Rechtskraft der Bestellung waren noch beamtenrechtliche Formalien zu erfüllen. Die Anträge dazu wurden unverzüglich gestellt. Bis April waren alle Formalitäten erledigt. Frau Mersjann wurde zum 1. Juni 2001 als LVB eingestellt.
2000: Frau Rieck wurde kommissarische Amtsleiterin
Am 27. April 2000 beschloss der Amtsausschuss die Bauamtsleiterin Frau Inge Rieck, ab 2. Mai 2000, als kommissarische Amtsleiterin einzusetzen. Am 30. April lief die Amtshilfevereinbarung mit dem Landrat aus und Frau Mersjann stand nicht mehr zur Verfügung. Frau Rieck war bereits als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung für den LVB tätig.
2000: Birgit Mersjann wurde Amtsleiterin
Nach der Suspendierung des Leitenden Verwaltungsbeamten (LVB), Herrn Morawitz, bat die Amtsvorsteherin, Frau Kalweit den Landrat um Amtshilfe.
„2000: Birgit Mersjann wurde Amtsleiterin“ weiterlesen2000: Stellenplan des Amtes
Mit der Bestätigung des Haushaltsplanes für das Jahr 2000 durch den Amtsausschuss, am 31. Januar 2000 wurde auch ein neuer Stellenplan des Amtes gültig:
„2000: Stellenplan des Amtes“ weiterlesen2000: Suspendierung des Leitenden Verwaltungsbeamten (LVB)
Am 31. Januar 2000 wurde der LVB des Amtes, Herr Morawietz, durch die Amtsvorsteherin mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Grund waren die Ergebnisse einer überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Bad Doberan.
Nach Beschluss des Amtsausschusses, der am selben Tag planmäßig tagte, wurde der Landrat um Amtshilfe zur vorläufigen Besetzung der Stelle des LVB gebeten.
Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge um diese Suspendierung sollte noch einige Jahre in Anspruch nehmen.
2000: Anschaffung neuer Dienstwagen
Die verschlissenen Dienstwagen, ein Fiat Panda und ein VW Polo wurden durch zwei Neuwagen (VW Polo) ersetzt. Bei der Abwicklung der Geschäfte zum Wechsel der Fahrzeuge gab es Verfahrensfehler und Ungereimtheiten. Diese wurden jedoch im Nachhinein bereinigt bzw. durch Beschlüsse des (neuen) Amtsausschusses geheilt.
1999: Vertrag für arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben war das Amt verpflichtet, einen zertifizierten arbeitssicherheitstechnischen Ingenieur zu benennen. Nach Ausschreibung erwies sich das Büro von Wilhelm Kral aus Banzkow als wirtschaftlichster Anbieter.
Der Amtsausschuss beschloss am 7. Dezember 1999, mit Herrn Kral einen Betreuungsvertrag für Arbeitssicheit abzuschließen. Beschlossen wurde gleichfalls, die Betreuung der Mitarbeiter der amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt zu übertragen.
1999: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses
Unverzüglich nach seiner Wahl nahm der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) seine Arbeit auf und legte zur Amtsausschusssitzung am 12. Oktober 1999 einen Prüfbericht vor. Von der Arbeit ausgeschlossen wurde der ehemalige Amtsvorsteher wegen möglicher Befangenheit.
Der Bericht enthielt viele Kritikpunkte zur Arbeit der Verwaltung und auch finanzielle Ungereimtheiten. Die meisten Vorschläge des RPA wurden von Amtsausschuss und der Amtsvorsteherin zügig umgesetzt.
1998: Novellierung der Kommunalverfassung
Durch die Novellierung der Kommunalverfassung im Januar 1998 ergaben sich auch Änderungen in den Verwaltungsabläufen. Die wohl gravierendsten Änderungen war die Direktwahl der Bürgermeister und die Erhöhung der Mitgliederzahl im Amtsausschuss. Angepasst wurden im Wesentlichen:
- das Verhältnis Vertretung – Verwaltung,
- die Rechtsstellung der Gemeindevertreter und Verfahren in der Gemeindevertretung,
- die Rechtsstellung des Bürgermeisters,
- Grundlagen für die Arbeit der Ausschüsse, Ortsteile, Gleichstellungsbeauftragte
- Details zu Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden,
- die Erprobung neuer Steuerungsmodelle,
- die Amtsordnung und
- die Befugnisse der Aufsichtsbehörden.
1998: Übernahme des Einwohner-Meldeamtes
Ab 1. Januar 1998 bildete das Amt ein Einwohner-Meldeamt für die amtsangehörigen Gemeinden. Deren Einwohner mussten Ihre melderechtlichen Angelegenheiten fortan im Amtsgebäude erledigen.
„1998: Übernahme des Einwohner-Meldeamtes“ weiterlesen1998: Einrichtung einer Meldestelle im Amt
Ab 1. Januar 1998 übernahm das Amt seine Aufgaben für das Meldewesen in eigener Regie. Bis dahin wurden diese von der Stadt Bad Doberan erledigt. Das Standesamt verblieb bei der Stadt.
Das beschloss der Amtsausschuss am 7. April 1997.
1997: Verordnung für Hundehalter
Der Amtsausschuss beschloss am 17. Dezember 1996 die Inkraftsetzung einer Amtsverordnung über das Halten und Führen von Hunden in den amtsangehörigen Gemeinden.
„1997: Verordnung für Hundehalter“ weiterlesen1996: Aktualisierung des Stellenplans
Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 beschloss der Amtsausschuss am 1. Juni 1995 den aktualisierten Stellenplan:
„1996: Aktualisierung des Stellenplans“ weiterlesen1996: Neuregelung Wohngeldangelegenheiten
Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 vereinbarten die Stadt Bad Doberan und das Amt Bad Doberan-Land eine Kooperation bei Wohngeld- und Standesamtangelegenheiten.
„1996: Neuregelung Wohngeldangelegenheiten“ weiterlesen1995: Erlaß einer Gebührenordnung
Auf der Sitzung am 1. Juni 1995 beschloss der Amtsausschuss eine neue Gebührenordnung für das Amt. Die vom 14. Dezember 1992 trat damit außer Kraft.
1994: Beitritt zum Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan e.V.“
Auf der Sitzung des Kreistages am 30. März 1994 wurde der Beschluß gefaßt, daß der Kreis Bad Doberan dem zu gründenden, o.g. Verein beitritt. Ziel dieses Vereins war es, die Vorbereitung und Überwachung der ABM im Kreis und in den Gemeinden zentral zu steuern und für die Gemeinden bei der Vorbereitung und Realisierung Hilfestellung zu geben.
„1994: Beitritt zum Verein „Perspektive für die Region Bad Doberan e.V.““ weiterlesen1993: Beschluss zur Mitgliedschaft im Kommunalen Schadensausgleich
Am 8. November 1993 beschloss der Amtsausschuss die Mitgliedschaft des Amtes im Kommunalen Schadensausgleich. Diese erwies sich als preisgünstiger als eine adäquate, privatrechtliche Versicherung.
1993: Regelungen für Obdachlose Mitbürger im Amtsbereich
Es gab zunehmend auch im Kreis Bad Doberan Asylsuchende, Aussiedler (vorwiegend aus der ehemaligen Sowjetunion) und Obdachlose. Für die Unterbringung der Obdachlosen erklärte der Landrat, unter Bezug auf das Bundessozialhilfegesetz, den Kreis als nicht zuständig. Dies sei Sache der Kommunen.
Das Amt wurde durch den Amtsausschuss beauftragt, eine Kostenanalyse zu erstellen. Diese hatte zum Ziel, eine Entscheidung zu treffen, ob eine gemeinschaftliche Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose im Amtsbereich sinnvoll ist.
1993: personelle Umstrukturierung des Amtes
Am 28. Juni 1993 beschloss der Amtsausschuss die schrittweise Umstrukturierung des Amtes bis zum Jahresende 1993.
„1993: personelle Umstrukturierung des Amtes“ weiterlesen1993: Beschluss der Satzung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Auf ihrer Sitzung am 28. Juni 1993 beschlossen die Amtsausschussmitglieder die Satzung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Bad Doberan-Land.
Diese Satzung wurde, wegen Rechtsmängel, am 17. Februar 2003, vom Amtsausschuss aufgehoben.
1993: Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband
Am 28. Juni 1993 beschloss der Amtsausschuss die Mitgliedschaft des Amtes im Kommunalen Arbeitgeberverband. Dies wurde für notwendig erachtet um eine tarifliche Rechtssicherheit zu erhalten.
1992: Gebührensatzung des Amtes
Am 14. Dezember 1992 hat der Amtsausschuss eine Gebührensatzung erlassen. Diese ist die rechtliche Grundlage für die Verwaltung, Gebühren für Dienstleistungen und Verwaltungsakte erheben zu können.
1992: Übertragung des Katastophenschutzes
Im Oktober 1992 ist das Katastrophenschutzgesetz von MV in Kraft getreten. Danach lag die Zuständigkeit bei den kommunalen Ämtern, so auch im Amt Bad Doberan-Land. Am 14. Dezember beschloss der Amtsausschuss die Beauftragung des Leitenden Verwaltungsmitarbeiter mit dieser Aufgabe.
1992: Das Amt als Ordnungsbehörde
Durch das Land MV wurde das Amt Bad Doberan-Land zur Ordnungsbehörde für ordnungsrechtliche Aufgaben bestellt. Das betraf: Umweltschutz, Wasser, Abwasser, Ordnungswidrigkeiten und Vollstreckung. In Abwesenheit des Amtsvorstehers wurden der Leitende Verwaltungsangestellte bzw. seine Stellvertreter damit beauftragt.
Als Vollstreckungsbeamter wurde der Leiter des Hauptamtes, Herr Höfer bestellt. Dazu wurde er zum Ehrenbeamten berufen.
1992: Aufruf zu Vorschlägen für ein Dienstsiegel des Amtes
Die Amtsangehörigen Gemeinden waren seit Ende 1991 aufgerufen, Vorschläge für ein Dienstsiegel des Amtes einzubringen. Ende März 1992 sollten die Amtsausschussmitglieder entscheiden.
„1992: Aufruf zu Vorschlägen für ein Dienstsiegel des Amtes“ weiterlesen1992: Ausscheidung der Gemeinde Karin aus dem gemeinsamen Amt
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben konnte die Gemeinde Karin (ehemals Alt-Karin) nicht länger im Amt Bad Doberan-Land verbleiben. Zu Beginn des Jahres 1992 wurde die Ausgliederung formal vollzogen.
1992: erster Amtssitz
Als ersten Sitz mietete das Amt eine ehemalige Baracke des Rat des Kreises Bad Doberan an. Diese befand sich auf dem Doberaner Drümpel.
„1992: erster Amtssitz“ weiterlesen1992: Stellenplan und Mitarbeiter der Verwaltung
Amtsausschuss und Amtsbildungsausschuss hatten zur Arbeitsaufnahme der gemeinsamen Verwaltung am 1. Januar 1992 einen Stellenplan und die personelle Besetzung vorgeschlagen und beschlossen:
„1992: Stellenplan und Mitarbeiter der Verwaltung“ weiterlesen1991: Kosten des neuen Amtes
Für 1991 sind nachfolgende Kosten entstanden, die auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt wurden:
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