2014: 2. Änderung der Hauptsatzung

Der Amtsausschuss beschloss am 1. Dezember 2014 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Die neue Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sah Veränderungen in Bezug auf die Grundsätze der Gewährung sowie die Höhe der Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige vor. Der Amtsausschuss hatte die Aufgabe, die Hauptsatzung an die veränderten Regelungen anzupassen und zu entscheiden, ob und in welcher Form die möglichen Handlungsoptionen ausgeübt werden sollten. Zudem war die Besetzung des Bauhofausschusses zu verändern, da nach Reduzierung der Amtsausschussmitglieder nur noch zwei Mitglieder im Bauhofausschuss sind.