2013: Schaffung einer Stelle für mobile Jugendarbeit

Der Amtsausschuss beschloss am 14. Oktober 2013, die Kofinanzierung an den Personal- und Sachkosten für eine mobile Jugendsozialarbeit im Amtsbereich für 2014 bis 2017 in den Amtshaushalt einzustellen.

Im Juni und August 2013 fanden gemeinsame Beratungen zwischen dem Jugendamt des Landkreises Rostock (LK), dem Amt Bad Doberan-Land und dem Internationalen Bund (IB) statt. Dabei ging es um die Gestaltung einer mobilen Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit im Amtsbereich. Die Jugendsozialarbeit beinhaltet Angebote, welche sich an junge Menschen richtete, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen im besonderen Maße sozialpädagogische Hilfe benötigten. Die Förderung von sozialer Integration, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Eingliederung in die Arbeitswelt (gesetzlich i.S.d. § 13 Abs. 1 SGB VIII) stand dabei im Vordergrund.

Bei den Beratungen eröffnete das Jugendamt des LK dem Amt die Möglichkeit, durch eine Kofinanzierung des Amtes, eine mobile Jugendsozialarbeit im Amtsbereich anzubieten. Diese würde durch den IB als Träger angeboten und vorgehalten werden. Zur Diskussion stand der Vorschlag, die mobile Jugendsozialarbeit mit 20 Arbeitsstunden pro Woche vorzuhalten. Das Angebot richtet sich an die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes. Aufgabe der mobilen Jugendsozialarbeit sollte u.a. sein, zusammen mit den Bürgermeistern punktuell zusammen zu arbeiten und für die jeweiligen Gemeinden und deren Jugendlichen Angebote zu schaffen. Dies beinhaltet z.B. Vorträge und Workshops zur politischen Bildung, das Themenfeld Suchtprävention, Fahrten zu Ausbildungsbörsen, etc. (keine abschließende Aufzählung).

Um mittelfristig Planungssicherheit für alle Beteiligten zu garantieren, wurde sich dafür ausgesprochen, die Finanzierung für die Jahre 2014 bis 2017 sicherzustellen. Dabei trägt der Landkreis Rostock dreiviertel der anfallenden Personal- und Sachkosten. Auf das Amt würden somit einviertel der Personalkosten zukommen. Da die Sachkosten für mobile Jugendsozialarbeit erfahrungsgemäß höher ausfallen als bei der stationären Jugendsozialarbeit, wird bei der Planung ein höherer Ansatz berücksichtigt. Ausgehend von einer ab 2015 berücksichtigten tariflichen Lohnsteigerung von zwei Prozent, würden folgende Kosten für das Amt anfallen:

  • 2014: 6.628,73 EUR
  • 2015: 6.761,30 EUR
  • 2016: 6.896,53 EUR
  • 2017: 7.034,46 EUR.

Eine Kostenbeteiligung der amtsangehörigen Gemeinden sollte im Rahmen der Amtsumlage erfolgen. Jugendsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle Personen im Alter von 6 bis 27 Jahren. Mit Stand vom 30. Juli 2013 lebten 2038 Personen der Zielgruppe im Amtsbereich.