2012: Eine aktualisierte Gebührenordnung trat in Kraft

Der Amtsausschuss beschloss die Verwaltungsgebührensatzung vom 1. Januar 2008 durch eine Aktuelle zu ersetzen, die an die tatsächlichen Kosten angepasst wurde. Ziel war es, jedem der von einer Verwaltungsleistung einen Vorteil hat, auch an die Kosten zu beteiligen.

Die Berechnung des Stundensatzes für die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage der damaligen Personal-, Sach- und Gebäudekosten. Hieraus ist auf Basis der durchschnittlichen Arbeitszeiten die jeweilige Verwaltungsgebühr ermittelt worden.

Bei den Gebührenarten handelt es sich um Zeitgebühren (konkrete Höhe bemisst sich nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit) und Rahmengebühren. Hierbei sind die kalkulierten Verwaltungskosten des geringsten Verwaltungsaufwandes als Untergrenze festgelegt worden. Mit der Festlegung der Obergrenze sollen eine mögliche erhöhte Bearbeitungszeit sowie das wirtschaftliche bzw. sonstige Interesse des Antragstellers an der Leistung abgedeckt werden.