Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung erfolgten öffentliche Bekanntmachungen des Amtes im Bad Doberaner ANZEIGER. Ab 22. Oktober 2008 hat sich diese Wochenzeitung wieder in OSTSEE-ANZEIGER umbenannt, sodass sich eine Änderung des § 10 der Hauptsatzung erforderlich machte. Der Amtsausschuss beschloss die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Bad Doberan-Land.