2008: Berufung von Michael Theis zum Gemeindewahlleiter

Am 7. Juni 2009 fanden in MV Kommunalwahlen statt. Dazu war es erforderlich für unser Amt einen Gemeindewahlleiter zu berufen. Gemeindewahlbehörde ist für die amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 2 (8) Kommunalwahlgesetz MV (KGW MV) der Amtsvorsteher. Wenn der Amtsvorsteher nach § 18 (2) KGW MV gehindert ist, die Aufgabe wahrzunehmen, weil er selbst Wahlbewerber ist (§ 12 (1) Nr. 1 KGW MV), wählt der Amtsausschuss eine andere Person zum Wahlleiter. Da Herr Klaus-Peter Wiendieck für die Gemeindevertretung Admannshagen-Bargeshagen kandidierte, schlugt er Herrn Michael Theis für diese Aufgabe vor.Der Amtsausschuss folgte dem Vorschlag.