Am 7. Juni 2009 fanden in MV Kommunalwahlen statt. Dazu war es erforderlich für unser Amt einen Gemeindewahlleiter zu berufen. Gemeindewahlbehörde ist für die amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 2 (8) Kommunalwahlgesetz MV (KGW MV) der Amtsvorsteher. Wenn der Amtsvorsteher nach § 18 (2) KGW MV gehindert ist, die Aufgabe wahrzunehmen, weil er selbst Wahlbewerber ist (§ 12 (1) Nr. 1 KGW MV), wählt der Amtsausschuss eine andere Person zum Wahlleiter. Da Herr Klaus-Peter Wiendieck für die Gemeindevertretung Admannshagen-Bargeshagen kandidierte, schlugt er Herrn Michael Theis für diese Aufgabe vor.Der Amtsausschuss folgte dem Vorschlag.