2008: Einführung der doppelten Buchführung

Der Amtsausschuss beschloss am 22. September 2008, das Verfahren zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) zu beginnen. Der Umstellungsprozess sollte zeitnah erfolgen und sowohl das Amt als auch die amtsangehörigen Gemeinden einschließen.

Nach der, durch die Landesregierung MV beschlossenen Reform des Kommunalen Haushaltsrechts sollte mit dem Aufbau eines kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens begonnen werden. Ziel war ein besseres Instrumentarium zur Absicherung und Transparenz der finanziellen Handlungsfähigkeit zu erschließen.

Nach § 1 (1) i.V.m. § 17 (1) des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz – KomDoppikEG M-V) werden die Ämter, bzw. die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, spätestens ab dem Jahr 2012 ihre Bücher nach den Regelungen der Doppik zu führen. Gemäß § 1 (2) i.V.m. § 17 (1) KomDoppikEG kann das Amt durch Beschluss festlegen, dass die Umstellung innerhalb des Zeitraumes von 2008 bis 2011 vorgenommen wird.

Die Amtsverwaltung bereitet die für die Umstellung relevanten Schritte vor.
Um die Umstellungsarbeit so effizient wie möglich zu gestalten, hatten sich die Verwaltungen des Amtes Bad Doberan-Land, des Amtes Neubukow-Salzhaff, des Amtes Warnow-West , der Stadt Kühlungsborn sowie der Gemeinde Satow zu einem Geleitzug zusammengeschlossen. Aus der gemeinsamen Verfahrensumstellung werden für alle Verwaltungen Synergieeffekte im Bereich von Kosten und Nutzen erwartet. Es wird beabsichtigt, die Umstellung auf die Doppik zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.

Gemäß § 1 (2) KomDoppikEG sind die Beschlüsse der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Das Amt Bad Doberan-Land wurde bei der Umsetzung durch die Firma Petersen + Co GmbH beraten und begleitet (entsprechend dem Beschluss des Amtsausschusses vom 12.12.2005 (VO/AMT/0041/2005). Die Umstellung des Rechnungsprogramms auf die Doppik erfolgte durch den bisherigen Softwareanbieter CIP Gesellschaft für kommunale EDV-Lösungen GmbH .
Die Kosten für die Betreuung , Begleitung und Schulung wurden bereits im 1. Nachtragshaushalt 2005 (Amtshaushalt) berücksichtigt.

Innerhalb des Amtes erfolgte die Umstellung, als alle Gemeindevertretungen und das Amt die Entscheidung zur zeitlich einheitlichen Umstellung getroffen hatten.