Zur Absicherung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz galt bis 30. Mai 2005 die Vereinbarung vom 1. November 1996 zwischen der Stadt Bad Doberan und dem Amt Bad Doberan-Land. In dieser Vereinbarung war festgelegt, dass das Amt Bad Doberan-Land auch für die Stadt Bad Doberan die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz übernimmt.
Um Rechtssicherheit zwischen beiden beteiligten Partnern herzustellen, wurde die Vereinbarung auf ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis umgestellt.
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan hat dem Vertrag in der Sitzung am 18.04.2005 einstimmig zugestimmt.