2004: 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Folgende Änderung der Hauptsatzung wurde am 17. Mai 2004 im Amtsausschuss beschlossen:

  • In den §§ 4 und 6 wurden die DM-Beträge in volle Euro-Beträge umgerechnet.
  • Die Wertgrenze für Verfügungen des Amtsvorstehers wurde von 6.000,- DM auf 6.000,- EUR erhöht (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
  • Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Ostsee-Anzeiger Bad Doberan (§ 10 Abs. 1 und 2).

Mit Schreiben vom 9. Juni 2004 hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde einen Rechtsvestoß dahingehend geltend gemacht, dass neben der namentlichen Bezeichnung auch die periodische Erscheinungsweise und die Bezugsmöglichkeit anzugeben ist. Somit war der § 10 der Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

Diese Änderung hat der Amtsausschuss am 2. August 2004 beschlossen.