2003: neue Planstelle „Archiv“

Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 8. Dezember 2003 wurde erstmals und befristet bis zum 31. Dezember 2004 eine Planstelle (0,5 VbE) im Hauptamt geschaffen.

Gemäß § 12 des Landesarchivgesetzes M-V besteht für die kommunalen Körperschaften eine Verpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung eigener Archive (pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden und Ämter). Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, aus Platz- und Kostengründen gemeinsame Archive bei den jeweiligen Amtsverwaltungen einzurichten und zu unterhalten.