2002: Bildung einer Schiedsstelle im Amt

Entsprechend des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Landes-Schiedsstellengesetz -SchStG M-V) waren die Gemeinden verpflichtet, zur Durchführung der Schlichtungsverfahren, eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten. Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können statt dessen eine gemeinsame Schiedsstelle bilden. Die Schiedspersonen waren durch den Amtsausschuss auf fünf Jahre zu wählen.

Ihre Bereitschaft für eine Tätigkeit als Schiedsperson haben erklärt:

  • Frau Dr. Gisela Steinhagen-Schneider aus Börgerende-Rethwisch
  • Herr Berno Grzech aus Stülow
  • Herr Klaus Hillig aus Glashagen

Alle Personen erfüllten die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson. Am 10. Juni 2002 wählte der Amtsausschuss die Schiedspersonen. Die endgültige Verpflichtung erfolgt nach Prüfung durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Doberan.