2001: Installation einer elektronischen Arbeitszeiterfassung

Nachdem ein entsprechender Vorschlag in den 1990-er Jahren noch keine Zustimmung fand, wurde im April 2001 die Anschaffung einer Arbeitszeiterfassungsanlage beschlossen:

Sachverhalt:
Die Arbeitszeit wird gegenwärtig von jedem einzelnen Beschäftigten des Amtes selbständig per Handeintragung in einer Zeiterfassungstabelle erfaßt. Die zuständigen Abteilungsleiter sollen die korrekte Eintragung kontrollieren. Gerade diese Kontrolle ist aufgrund der gleitenden Arbeitszeit nur sporadisch möglich. Wegen der eindeutigeren Nachweisführung und auch der Ehrlichkeit untereinander befürwortet der Personalrat als auch ein Großteil der Beschäftigten seit langem die elektronische Arbeitszeiterfassung.

Seitens der Verwaltung wurden vier Anbieter aufgefordert ein Kostenangebot einzureichen, von denen drei dieser Aufforderung folgten. Die angebotenen Anlagen haben praktisch die gleiche Leistungsfähigkeit, die gleichen Möglichkeiten der Datenübernahme (Chip, Chipkarte, Arbeitsplatz-PC), so dass der direkte Preisvergleich möglich ist.

Der Hauptausschuss bestätigte zwei Anbieter für die engere Wahl: Data family und MB Elektronik Vertrieb, und forderte, dass diese beiden Anbieter bei einem Vororttermin ihr Angebot den konkreten Erfordernissen des Amtes anpassen. Die entsprechenden Termine sind vereinbart.