Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 vereinbarten die Stadt Bad Doberan und das Amt Bad Doberan-Land eine Kooperation bei Wohngeld- und Standesamtangelegenheiten.
Diese Kooperation beinhaltete:
- Das Amt Bad Doberan-Land übernimmt neben den Eigenen auch die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten der Stadt Bad Doberan
- Die Stadt Bad Doberan übernimmt neben den Eigenen auch die Bearbeitung von Standesamtangelegenheiten des Amtes Bad Doberan-Land