1996: Neuregelung Wohngeldangelegenheiten

Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 vereinbarten die Stadt Bad Doberan und das Amt Bad Doberan-Land eine Kooperation bei Wohngeld- und Standesamtangelegenheiten.

Diese Kooperation beinhaltete:

  • Das Amt Bad Doberan-Land übernimmt neben den Eigenen auch die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten der Stadt Bad Doberan
  • Die Stadt Bad Doberan übernimmt neben den Eigenen auch die Bearbeitung von Standesamtangelegenheiten des Amtes Bad Doberan-Land
Wohngeldstelle mit der Sachbearbeiterin Frau Böhm