1993: Beschluss der Satzung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

Auf ihrer Sitzung am 28. Juni 1993 beschlossen die Amtsausschussmitglieder die Satzung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Bad Doberan-Land.

Diese Satzung wurde, wegen Rechtsmängel, am 17. Februar 2003, vom Amtsausschuss aufgehoben.