Auf ihrer Sitzung am 28. Juni 1993 beschlossen die Amtsausschussmitglieder die Satzung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Amtes Bad Doberan-Land.
Diese Satzung wurde, wegen Rechtsmängel, am 17. Februar 2003, vom Amtsausschuss aufgehoben.