Die Amtsangehörigen Gemeinden waren seit Ende 1991 aufgerufen, Vorschläge für ein Dienstsiegel des Amtes einzubringen. Ende März 1992 sollten die Amtsausschussmitglieder entscheiden.
Folgende Entwürfe standen zur Wahl:
Letztlich wurde das Design für die Dienstsiegel der Kommunen und Ämter in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kommunalverfassung zentral vorgegeben.
